Achtung, neue Anschrift! Wir sind umgezogen in die Alleestraße 10 a, 14469 Potsdam.
"Denn Recht und Freiheit ist das gleiche, wie Gesellschaft und Persönlichkeit das gleiche ist."
Erich Mühsam
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Urheber-, Marken-, Presse- und Wettbewerbsrecht.
Seit 2005 stehen wir Ihnen zuverlässig und kompetent in Rechtsfragen zur Seite.
Fon (0331) 887 14 10
Fax (0331) 887 14 11
kontakt@lenzanwalt.de
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Rechtsgebiete
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwaltskanzlei Lenz liegen im Strafrecht sowie im Urheber-, Marken-, Presse- und Wettbewerbsrecht. Vor allem im Bereich der „neuen Medien” wie dem Internet.
Das Spektrum der anwaltlichen Vertretung reicht von einer einfachen Beratung über die außergerichtliche Geschäftswahrnehmung (Schriftsätze, Akteneinsicht, Verhandlung, Mediation), eine gerichtliche Vertretung (Instanzverteidigung, Nebenklage, Zeugenbeistand, Klageerhebung, Prozessvertretung) bis hin zur Erhebung von Rechtsbehelfen und -mitteln (Widerspruch, Einspruch, Beschwerde, Berufung, Revison) sowie die Begleitung von Zwangs- und Strafvollstreckungsmaßnahmen.
Die unbedingte Durchsetzung der Mandatsinteressen und strenge Diskretion gehören zu den Grundsätzen aller Mitarbeitenden der Kanzlei.
Egal, ob Sie sie selbst gerufen haben oder angehalten wurden – machen Sie sich klar, dass Polizistinnen und Polizisten grundsätzlich „in alle Richtungen” ermitteln, also auch gegen Sie. Dasselbe gilt für die Staatsanwaltschaft und Strafgerichte.
Bereits die unverblümte Frage „Haben Sie Drogen konsumiert?” kann der Auftakt für ein Ermittlungsverfahren sein. Doch weil nur Wenige die Muße haben dürften, mit „Finden Sie es heraus!” zu antworten, sollte die Mehrheit darüber nachdenken, frühzeitig einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin zu befragen.
Letztere sind die einzigen Beteiligten, die von Berufs wegen ausschließlich Ihre Interessen und Rechte zu wahren haben – selbst dann, wenn Sie „es getan” haben.
Eine nachhaltige Tätigkeit ist in der Regel aber erst nach vollständiger Einsicht in die Ermittlungs- bzw. Strafakten möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich mit unbedachten Erklärungen nicht selbst belasten.
Blocken Sie vermeintlich unverfänglichen „small talk” ab. Widerstehen Sie „gutgemeinten” Zureden der Ermittlungsbeamten, es werde schon nicht so schlimm werden oder man wolle ja schließlich auch nach Hause.
Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie es – zumindest solange, bis Sie anständig verteidigt werden!
Regeln gegen anwaltliche Abmahnschreiben*
Stellen Sie sich vor, Sie schrieben 1000 Briefe und in jedem davon „wünschten” Sie sich vom Adressaten 450,- oder besser 862,- nein: 1200,- EUR!
Zugegeben, der Aufwand wäre zunächst enorm: 1000 Umschläge, dazu Briefbögen und nicht zuletzt 900,- EUR Portokosten. Doch heutzutage lässt sich viel am Computer machen: Textbausteine, Makroprogrammierung und Scans von Unterschriften. Und was, wenn schon ein einziger Adressat zahlen würde?
Klingt unseriös? – Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden 60 – 70 Prozent aller anwaltlichen Abmahnscheiben „ernst genommen”. Es wird telefoniert, unterschrieben und auch gezahlt.
Was wäre, wenn Sie so einen Brief erhielten, doch dazu noch ein schlechtes Gewissen käme, weil sie Nutzer einer Tauschbörse waren, auf ihrer Homepage einen „kopierten” Kartenausschnitt verwendet oder bei eBay unbedarft Schallplatten, CDs oder DVDs verkauft haben?
Erste Regel: Keine Panik,
auch wenn sich viele Fragen auf einmal stellen:
Muss ich ein Schreiben ohne Vollmacht des vermeintlichen Aufftraggebers ernst nehmen? Kann der gemachte Vorwurf auch vor Gericht bewiesen werden? Wie kommen „die” eigentlich an meine Adresse? Ist die Höhe der geltend gemachten Gebühren in Ordnung? Was passiert, wenn ich unterschreibe und zahle? Was, wenn nicht? Macht eine modifizierte Unterlassungserklärung Sinn? Eine Bekannte hat mir erzählt, ihr Anwalt habe sich für sie außergerichtlich geeinigt – war das nötig?
Zweite Regel: Keine Panik,
rufen Sie nicht sofort bei den Abmahnenden an, schreiben Sie keine Gnadengesuche in E-Mail-Form und unterschreiben Sie auf keinen Fall blindlings die beigefügten Unterlassungserklärungen / Vergleichsangebote/ Einigungverträge. Glauben Sie, dass die „Gegenseite” von sich aus ein besonders günstiges Angebot macht – als Mitgift zur Abmahnung gar ein Geschenk überreicht?
Hoffentlich nicht, denn sehr häufig sind die Erklärungen viel zu weit gehend oder sie enthalten umfassende Zugeständnisse, auf die ohne Anerkennung gar kein Anspruch bestünde. Doch auch der Abgabe von „modifizierten” Erklärungen haften Nachteile an.
Dritte Regel: Nichts im Leben ist umsonst,
auch meine anwaltliche Beratung nicht. Doch ich lebe nicht davon, Sie einzuschüchtern oder Ihnen vorzugaukeln, Sie schuldeten mir – „beweissicher dokumentiert” – eine irdene Summe Euros.
Wenn Sie diesen Text aufmerksam lesen, können Sie bereits erkennen, welche Kritierien in aller Regel fallrelevant sind. Dass ich meinen Lebensunterhalt auch damit bestreite, Ihnen bei einem Erstgespräch die Problemfagen zu beantworten, werden Sie mir nicht übel nehmen.
* [gemeint ist das inzwischen ausufernde Phänomen von massenhaften Anschreiben von Rechtsanwälten im Bereich des Urheberrechts]
Kanzlei
Norman Lenz
Jahrgang 1975, studierte von 1995 bis 2003 Rechtswissenschaften und Philosophie an der Universität Potsdam. (http://www.uni-potsdam.de)
Um sich eine lange Studienzeit zu ermöglichen, arbeitete er in zahlreichen Nebenberufen. Er war unter anderem Bauhelfer, Schädlingsbekämpfer, Müllentsorger, Kabelhilfe, Chauffeur, Komparse und schließlich Autor bei einem bekannten öffentlich-rechtlichen Fernsehsender.
Er absolvierte das 2. Juristische Staatsexamen im Jahre 2004 beim Landgericht Potsdam.
Die Anwaltskanzlei Lenz wurde im August 2005 gegründet.
Beim Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein e.V. wurde 2011 der Fachanwaltslehrgang für Strafrecht absolviert. (http://www.rav.de)
Seit 2012 übt er das Amt des Vorstandsvorsitzenden der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung aus. (http://www.bsvv.de)
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der engagierten Strafverteidigung ohne Ansehung der Person in allen Bereichen, von einfachen Verkehrsdelikten, wie Rotlichtverstößen, bis hin zu Kapitalstraftaten, aber auch im Versammlungsrecht und bei Betäubungsmitteldelikten. Es besteht umfangreiche Erfahrung beim Umgang mit öffentlicher Presseberichterstattung.
Daneben erfolgte eine Spezialisierung auf Urheber-, Marken-, Presse und Wettbewerbsrecht. Die Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen geht in die Tausende.
Von April 2016 bis Juli 2019 war REchtsanwalt Lenz maßgeblich als wissenschaftlicher Referent im NSU-Untersuchungssausschus des Landtages Brandenburg tätig. (http://www.landtag.brandenburg.de/de/751885)
Seit dem 01.01.2020 befindet er sich in Bürogmeinschaft mit der von ihm sehr geschätzten Rechtsanwältin Rita Schirmbeck. (http://fachanwalt-versicherungsrecht-potsdam.de)
Vorträge
Es besteht die Möglichkeit, Rechtsanwalt Lenz als Vortragenden einer Informationsveranstaltung zu beauftragen. Aktuell stehen folgendeThemen zur Verfügung:
Freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflege- und Wohnheimen
Die Veranstaltungen richten sich gleichermaßen an Pflegepersonal, privat und beruflich Betreuende und Heimbetreiber als auch an Betroffene und ihre Angehörigen. Inhaltlich sollen Handlungskompetenzen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Sicht beim Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (Fixierungen, Einschluss, Medikamente) vermittelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der straf- und zivilrechtlichen Haftung.
Abmahnung und Vollstreckung durch Rechtsanwälte und Inkasso
Die Veranstaltungen richten sich in erster Linie an privat und beruflich Betreuende sowie deren „Schützlinge“. Geschult wird insbesondere der Umgang mit außergerichtlichen Abmahnschreiben, Zahlungsaufforderungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheiden durch Anwaltskanzleien und Inkassobüros. Rechtlich liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts („filesharing“, Kartenmaterial, Kontaktbörsen, Pseudoverträgen usw.).
Lenz Meinung
Interviews und Veröffentlichungen
11. Juni 2007
Polizeibeamte als Schläger in Uniform
Interview und Text von Peter Steiniger veröffentlicht auf „jungewelt.de“ am 11.06.2007
Kontakt
Anwaltskanzlei Lenz
Rechtsanwalt Norman Lenz
in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Rita Schirmbeck
Alleestraße 10 a
14469 Potsdam
Fon (0331) 887 14 10
Fax (0331) 887 14 11
kontakt@lenzanwalt.de
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Termine erhalten Sie nach telefonischer Vereinbarung.
Laden Sie sich eine Verteidigervollmacht herunter.